AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietwagen von FemirSahitaj

 

  1. Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die festgehaltene Fahrstrecke und die angegebene Fahrtdauer. Übersteigt die tatsächlich gefahrene Strecke, aus Gründen, die im Bereich des Bestellers oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen, so werden die angefallenen Mehrkilometer verrechnet.
  2. FrauenSteiner Reisen haftet für die rechtzeitige Stellung der bestellten fahrbereiten Fahrzeuge, bzw. der bestellten Sitzplatzanzahl, wir haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit einfinden. FrauenSteiner Reisen haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen welche zurückgelassen werden müssen, weil sie die erforderlichen Personaldokumente (gültiger Reisepass, Visa, etc.) nicht bei sich führen. Ebenso besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.
  3. Sollten zur vereinbarten Zeit keine Fahrgäste zur Abfahrt bereitstehen, diese jedoch zu einem späteren Zeitpunkt am vereinbarten Ort eintreffen, wird, wenn möglich, ohne gesonderten Auftrag auf die Fahrgäste gewartet.
  4. Die Fahrzeuge dürfen maximal mit der kommissionierten Anzahl von Fahrgästen besetzt werden.
  5. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Reisegepäck muss derart verpackt, verschlossen und gereinigt sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung geschützt ist und das Fahrzeug auch nicht beschädigt und verschmutzt wird. Auf den Gepäckstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein. Gefährliche, sperrige, nasse oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaums und Nutzlast mitgenommen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in das Fahrzeug verladen werden. Wir haften nicht für Gepäckstücke, die nach dem Ausladen aus dem Fahrzeug abhandenkommen. Genauso wird jede Haftung abgelehnt, wenn Gepäckstücke im Fahrzeug verbleiben oder vergessen wurden. Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes haftet FrauenSteiner Reisen nach den für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen bestehenden Vorschriften, diese insbesondere nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über die Rechte und Pflichten eines Frachtführers sowie den Bestimmungen des ABGB
  6. Tiere, die ohne jede Gefährdung oder Belästigung von Fahrgästen befördert werden können, dürfen mit Zustimmung des Lenkers und des Reiseleiters mitgeführt werden.
  7. Wenn ein Fahrgast das Fahrzeug oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der Besteller für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit aufzukommen.
  8. Die vereinbarte Rückkunftszeit kann nur dann überschritten werden, wenn dies aus betriebsinternen Gründen des Busunternehmers sowie unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorschriften möglich ist.
  1. Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber hat dieser an den Autobusunternehmer die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen. Zusätzlich gelten folgende Stornosätze (v. Gesamtpreis

 

Bis 1 Woche vor Abfahrtstag Stornofrei

Bis 3 Tage vor Abfahrtstag 50%

Bis 1 Tag vor Abfahrt 100%

Ist eine Rechnungslegung vereinbart, ist der Fahrpreis nach Rechnungserhalt ohne Abzug prompt fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Autobusunternehmer berechtigt, den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 9,2% (Konsumenten: 4%) zu verrechnen. Der Besteller verpflichtet sich im Falle des Verzuges, die dem Autobusunternehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

Der Besteller ist verpflichtet beim Fahrauftrag die Personenzahl, Zeit der Rückkunft, allfällige Routen Änderungen auf dem vorgegebenen Formular zu bestätigen. Abweichungen vom Angebot sind auf dem Fahrauftrag des Lenkers schriftlich zu bestätigen.

Die gesetzlichen vorgeschriebenen Lenkpausen zur Einhaltung der maximalen Lenk Zeit sind dem Lenker zu gewähren.

Der Fahrer ist berechtigt, von der vorgesehenen Strecke abzuweichen, wenn die Sicherheit dies erfordert.

  1. Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem Verlust eines Minderungs- oder Schadensersatzanspruches auf diesem Formular schriftlich festzuhalten.
  2. Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in Klagenfurt in Kärnten vereinbart.